Jura Werkstätten Berufliche Integration

Berufliche Integration

Aufnahme

Einstellungsvoraussetzung

Sie suchen einen Arbeitsplatz in unserer Werkstätte?

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden, je nach Zuständigkeit, von unterschiedlichen Reha-Trägern übernommen.

  • Agentur für Arbeit
  • Bezirk Oberpfalz
  • Rentenversicherungsträger
  • Unfallversicherung

AufnahmeWenn Sie bei einem zuständigen Kostenträger Antrag zur Aufnahme in die Werkstätte gestellt haben, gibt der Fachausschuss ein Votum darüber ab, ob jemand in die Werkstatt aufgenommen werden soll. Das fachliche Votum des Fachausschusses soll für den zuständigen Rehabilitationsträger Grundlage seiner Kostenentscheidung sein. Der Fachausschuss besteht aus einem Vertreter der Agentur für Arbeit, den Kostenträgern (Bezirk, Rentenversicherungsträger) und einem Werkstattverantwortlichen.

Bei der Entscheidung des Fachausschusses stehen Ihre persönliche Situation und ihre Vorstellungen dabei natürlich im Mittelpunkt. In einer sich anschließenden dreimonatigen Erprobungsphase, dem Eingangsverfahren, können wir feststellen welche Leistungen für Sie in Frage kommen.

  • Sie haben Interesse an einem Arbeitsplatz in unseren Werkstätten?
  • Interesse an einem Platz in unserer Förderstätten?
  • Suchen Sie einen Platz für Ihren Angehörigen?

Unser Sozialdienst hilft Ihnen gerne weiter.