Jura Werkstätten Berufliche Integration

Berufliche Integration

Berufsbildungsbereich

Das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich              

Ist die Werkstatt der richtige Platz für Sie?
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Das Eingangsverfahren ist als Klärungs- und Erprobungsphase angelegt. Es dauert in der Regel drei Monate. Dort können Sie herausfinden, in welchen Bereichen Sie sich qualifizieren möchten und welche berufliche Entwicklung Sie längerfristig nehmen.

Daran schließt sich der Berufsbildungsbereich an. Die Maßnahmen im Bereich berufliche Bildung der Werkstätte dauern zwei Jahre. Diese gliedert sich dabei in einen Grund- und einen Aufbaukurs von jeweils 12 Monaten. Neben der fachlichen Qualifizierung steht die persönliche Entwicklung der Teilnehmer im Mittelpunkt der Arbeit.

Im ersten Berufsbildungsjahr, dem Grundkurs, werden grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse über Arbeitsabläufe, Werkstoffe und Werkzeuge vermittelt. Zugleich werden Module zur persönlichen und sozialen Entwicklung durchgeführt. So wird beispielsweise gelernt, selbständig zu kochen oder mit schwierigen Situationen im Alltag richtig umzugehen.

Im zweiten Jahr werden die erlernten Fähigkeiten praktisch vertieft. Es werden Fertigkeiten mit höherem Schwierigkeitsgrad, insbesondere Kenntnisse über Werkstoffe und Werkzeuge vermittelt. Ebenso werden die Fähigkeit zu größerer Ausdauer und die Umstellung auf unterschiedliche Beschäftigungen im Arbeitsbereich geübt. Parallel hierzu finden Einzelfördermaßnahmen und Lehrgänge statt.

Mittels passgenauer Förderkonzepte werden die Teilnehmer persönlich gefördert und für die Anforderungen im Beruf fit gemacht

 

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