Jura Werkstätten Berufliche Integration

Berufliche Integration

Interessenvertretung

Werkstattrat

Gemeinsam sind wir stark

In §139 SGB IX ist geregelt, dass alle Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen eine eigene Interessenvertretung haben dürfen, den Werkstattrat. Diese Interessenvertretung wird alle vier Jahre durch die Mitarbeiter mit Behinderung gewählt. Welche Aufgaben der Werkstattrat erfüllt und welche Mitbestimmungsrechte der Werkstattrat, ist in der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) gesetzlich geregelt.

Mitbestimmung - Nicht ohne uns

Am 05.10.2021 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen 3 Werkstätten ihre neue Interessenvertretung für die kommenden 4 Jahre gewählt. Über die sehr hohe Wahlbeteiligung freuten sich alle Beteiligten. 

 

Aktuell setzt sich der Werkstattrat wie folgt zusammen:

Herr Joachim Gradl: 1. Vorsitzender und Schriftführer

Frau Stefanie Fink: stellvertretende Vorsitzende 

Frau Violette Helisch: Beisitzerin

Herr Tobias Schieder: Beisitzer

Herr Karl-Heinz Stachowski: Beisitzer

 

Herr Ulrich Günter: Vertrauensperson 

Nähere Informationen können dem Flyer entnommen werden.. WR Bild 012024

 Das komplette Werkstattsratsgremium:

hinten von links:
Heinz Stachowski, Joachim Gradl Vorsitzender, Ulrich Günter Vertrauensperson, sowie die
Stellvertreterin des Werkstattrats Stefanie Fink
vorne links:
Tobias Schieder und Violetta Helisch

pdfFlyer_WR_2024.pdf


Elternvertretung:

Für unsere Kinder

Neben der direkten Mitbestimmung durch die Mitarbeiter der Werkstätten, unterstützt auch eine gewählte Elternvertretung die Interessen der Menschen mit Behinderung. Zu deren Aufgaben gehören unter anderem

  • Die Wünsche und Vorschläge der Werkstattmitarbeiter zu unterstützen
  • die Interessen der Elternschaft zu wahren
  • sich für die Belange der Menschen mit Behinderung einzusetzen

Die Elternvertretung hat dabei lediglich beratende und unterstützende Funktionen.