Jura Werkstätten Berufliche Integration

Berufliche Integration

Arbeitsplatzvermittlung

Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt
„Arbeiten, wo andere auch arbeiten“

VermittelnAm 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Laut dieser haben die Menschen mit Behinderung nach Artikel 27 der Konvention Anspruch auf  gleichberechtigte Teilhaben am Arbeitsmarkt.

Um dieser gültigen Forderung gerecht zu werden, bieten wir eine Vielzahl an Tätigkeiten außerhalb der Werkstätte an. Diese reichen von ausgelagerten Service- und Dienstleistungsgruppen, über Außenarbeitsgruppen in verschiedenen Betrieben des ersten Arbeitsmarktes bis hin zu ausgelagerten Einzelarbeitsplätzen.

VermittelnDabei sind wir in ständigem Kontakt mit ansässigen Firmen, um interessierten Mitarbeiter die Möglichkeit zu geben, Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durchzuführen. Diese werden durch unser Fachpersonal begleitet.

Ziel ist es, die Mitarbeiter, bei positiver Rückmeldung beider Seiten, dauerhaft auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.